Produktion
Blechen für Dosen
Lange haben sich Handel und Industrie gewehrt. Doch nun ist es beschlossen: Zum neuen Jahr kommt das Dosenpfand. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschied dies in letzter Instanz. Damit wird ab Januar für Einweg-Verpackungen von Getränken ein Pfand von mindestens 25 Cent fällig.
18.12.2002
Handel und Wirtschaft haben ihren Widerstand gegen die Einführung des Dosenpfands endgültig aufgegeben. Allerdings drängt man die Bundesregierung um einen Aufschub bis kommenden Sommer, um ein bundesweit einheitliches System aufzubauen. Darauf einigten sich alle Beteiligten beim „Dosengipfel“ Anfang Dezember in Berlin. Politik, Verbraucherverbände aber auch die Wirtschaft begrüßten den Konsens. Auch wenn es erhebliche Mehrkosten bedeute, sei dies besser und mit mehr Planungssicherheit verbunden als ein langwieriger Streit, so Sprecher des Einzelhandels.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat zuvor in einem Eilverfahren ein Verbot der geplanten Einführung des Dosenpfandes wieder aufgehoben. Die Entscheidung gilt als richtungsweisend. Damit steht fest, dass bundesweit ab dem 1. Januar 2003 ein Pfand für Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke erhoben wird. Verbraucher müssen dann mindestens 25 Cent bzw. ab einem Füllvolumen von mehr als 1,5 Liter 0,50 Euro je Einweggetränkeverpackung zusätzlich berappen. Vom Tisch ist allerdings die Idee, auch auf die Getränkekartons Pfand zu erheben.
NRW-Umweltministerin Bärbel Höhn begrüßte das Urteil: „Es ist erfreulich, dass das Oberverwaltungsgericht dem Versuch von Teilen der Einweg-Getränkewirtschaft eine Absage erteilt hat, die Pfandpflicht durch Massenklagen aufzuhalten.“ Gegen die Umsetzung der Pfandpflicht haben u.a. mehrere Brauereien, Mineralwasserabfüller und Handelsketten in allen Bundesländern Klagen bzw. Widersprüche eingelegt.
Bereits zuvor hatte die Gegner des Dosenpfands eine Reihe empfindlicher Niederlagen erlitten. So wies das Verwaltungsgericht Berlin den Eilantrag von acht Handelsunternehmen in Sachen Dosenpfand ab. Geklagt hatten die Rewe-Gruppe und 1700 Händler. Das Gericht äußerte in seiner Begründung Zweifel an der Klage, da die Pfandregelung der Verpackungsverordnung nach Ansicht der Kammer weder gesetz- noch verfassungswidrig sein dürfte.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat zuvor in einem Eilverfahren ein Verbot der geplanten Einführung des Dosenpfandes wieder aufgehoben. Die Entscheidung gilt als richtungsweisend. Damit steht fest, dass bundesweit ab dem 1. Januar 2003 ein Pfand für Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke erhoben wird. Verbraucher müssen dann mindestens 25 Cent bzw. ab einem Füllvolumen von mehr als 1,5 Liter 0,50 Euro je Einweggetränkeverpackung zusätzlich berappen. Vom Tisch ist allerdings die Idee, auch auf die Getränkekartons Pfand zu erheben.
NRW-Umweltministerin Bärbel Höhn begrüßte das Urteil: „Es ist erfreulich, dass das Oberverwaltungsgericht dem Versuch von Teilen der Einweg-Getränkewirtschaft eine Absage erteilt hat, die Pfandpflicht durch Massenklagen aufzuhalten.“ Gegen die Umsetzung der Pfandpflicht haben u.a. mehrere Brauereien, Mineralwasserabfüller und Handelsketten in allen Bundesländern Klagen bzw. Widersprüche eingelegt.
Bereits zuvor hatte die Gegner des Dosenpfands eine Reihe empfindlicher Niederlagen erlitten. So wies das Verwaltungsgericht Berlin den Eilantrag von acht Handelsunternehmen in Sachen Dosenpfand ab. Geklagt hatten die Rewe-Gruppe und 1700 Händler. Das Gericht äußerte in seiner Begründung Zweifel an der Klage, da die Pfandregelung der Verpackungsverordnung nach Ansicht der Kammer weder gesetz- noch verfassungswidrig sein dürfte.
Quelle: UD