Produktion
Pfand ohne Pfand - Lekkerland/Tobaccoland macht Rückgabe von Einweggetränken leicht
"Bring eine leere Dose für eine volle" - verkürzt ist dies die Kernaussage einer bundesweiten Informationskampagne, die jetzt der Handelskonzern Lekkerland-Tobaccoland startet.
06.02.2003
Unter dem Motto Pfand ohne Pfand informiert die Aktion, wie der Kauf von Einweggetränken in Dosen, PET- oder Glas-Flaschen in Kiosken und Tankstellen für den Endverbraucher bequem und einfach bleibt. "Viele Verbraucher sind irritiert und gehen fälschlicherweise davon aus, dass sie ihre pfandpflichtigen Einweg-Getränkeverpackung nur dort zurückgeben können, wo sie sie gekauft haben", erklärt Christian Berner, Vorsitzender der L-T Geschäftsführung. "Dabei kann jeder Verbraucher sein Pfand beim Kauf von neuen Einweg-Getränken direkt durch mitgebrachtes Leergut eintauschen."
Die von 40.000 Plakaten und zwölf Millionen Endverbraucher-Flyern begleitete Aktion "Pfand ohne Pfand" erklärt ein einfaches und unbürokratisches Austauschsystem: Kauft ein Kunde in einem Kiosk oder
einer Tankstelle ein Getränk in einer Einweg-Verpackung, sollte er gleich ein früher gekauftes und geleertes Pfandgut mitbringen. Im Geschäft tauscht er sein Leergut wie beim Mehrweg-Geschäft gleich gegen neu gekaufte Einweg-Getränke ein. "Mit diesem direkten Eintausch der Pfand-Verpackungen verhalten sich sowohl Verbraucher als auch Händler gesetzeskonform", versichert Christian Berner. Der Einzelhändler berechnet zwar Pfand auf die neu gekauften, pfandpflichtigen Dosen, PET- und Glasflaschen, kann den selben Pfandbetrag jedoch durch die Rücknahme des entsprechenden Leergutes wieder gut schreiben. Unter dem Strich hat der Verbraucher kein Pfand gezahlt, hat die alte Einweg-Verpackung jedoch wieder an die
Verkaufsstelle zurück gebracht, wo sie im Sinne der Verpackungsverordnung dem Recycling zugeführt wird.
Die von 40.000 Plakaten und zwölf Millionen Endverbraucher-Flyern begleitete Aktion "Pfand ohne Pfand" erklärt ein einfaches und unbürokratisches Austauschsystem: Kauft ein Kunde in einem Kiosk oder
einer Tankstelle ein Getränk in einer Einweg-Verpackung, sollte er gleich ein früher gekauftes und geleertes Pfandgut mitbringen. Im Geschäft tauscht er sein Leergut wie beim Mehrweg-Geschäft gleich gegen neu gekaufte Einweg-Getränke ein. "Mit diesem direkten Eintausch der Pfand-Verpackungen verhalten sich sowohl Verbraucher als auch Händler gesetzeskonform", versichert Christian Berner. Der Einzelhändler berechnet zwar Pfand auf die neu gekauften, pfandpflichtigen Dosen, PET- und Glasflaschen, kann den selben Pfandbetrag jedoch durch die Rücknahme des entsprechenden Leergutes wieder gut schreiben. Unter dem Strich hat der Verbraucher kein Pfand gezahlt, hat die alte Einweg-Verpackung jedoch wieder an die
Verkaufsstelle zurück gebracht, wo sie im Sinne der Verpackungsverordnung dem Recycling zugeführt wird.
Quelle: UD