Produktion

Bundesregierung beschließt Härtefallregelung für stromintensive Unternehmen

Das Bundeskabinett hat eine Härtefallregelung für stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes beschlossen. Einzelne Unternehmen können künftig teilweise vom Kostenanteil für den Bezug von Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) befreit werden.

10.04.2003

Für diese Ausnahmeregelung muss das betreffende Unternehmen nachweisen, dass der EEG-Kostenanteil massgeblich zu einer erheblichen Beeintraechtigung seiner Wettbewerbsfaehigkeit führt. Ziel des vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfs ist es, eine solche Beeinträchtigung zu vermeiden. Die neue Regelung wird bis zum 1.7. 2004 befristet. Eine endgültige Regelung soll mit der großen Novelle des EEG erfolgen.

Nach dem EEG sind die Elektrizitaetsversorgungsunternehmen (EVU) verpflichtet, anteilig Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen und mit dem bundesweit einheitlichen Satz zu vergueten. Im Ergebnis werden so alle EVU zu prozentual gleichen Anteilen zur Stromabnahme und -vergütung verpflichtet. Die Differenzkosten fuer den Ausbau der erneuerbaren Energien können von den EVU an ihre Kunden weitergegeben werden. Dabei ist nicht auszuschliessen, dass einzelne stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes von diesen Kosten besonders betroffen sind.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, eine erhebliche Beeintraechtigung der Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen zu vermeiden. Deshalb soll in bestimmten Fällen, in denen die Weitergabe der durch das EEG entstehenden Kosten maßgeblich zu einer unbeabsichtigten Härte im Sinne einer erheblichen und nicht nur vorübergehenden Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit führt, die EEG-Strommenge begrenzt werden können, die von dem EVU anteilig an Unternehmen weitergegeben werden darf.
Quelle: UD
 
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