Produktion
Müssen Hersteller Elektroschrott künftig kostenlos zurücknehmen?
Nach dem Vorstellungen des Bundesumweltministeriums sollen Verbraucher ihre ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräte künftig kostenlos zurueckgeben können. Die Hersteller müssen für die Behandlung und Verwertung von Altgeräten sorgen und bestimmte Verwertungs- und Recycling-Anforderungen erfüllen.
24.04.2003
Dies geht aus einem Eckpunkte-Papier des Ministeriums hervor, das die künftigen Rechtsvorschriften zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten umreißt. Ziel ist es, zwei europäische Richtlinien zügig in deutsches Recht umzusetzen, die seit Februar 2003 in Kraft sind: Die eine regelt die
Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die andere beschränkt
die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in diesen Geräten.
Die Vorgaben der beiden EG-Richtlinien konkretisieren das Prinzip der
Produktverantwortung, wie es im deutschen Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetz bereits angelegt ist. Nach dem Vorschlag des BMU soll in einer
neuen Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Verordnung (kurz: ElektroV)
sichergestellt werden, dass die Verbraucher ihre Altgeräte ab Mitte August
2005 kostenlos abgeben können. Die Verantwortung der Hersteller soll mit
der Abholung der Altgeräte bei den kommunalen Sammelstellen einsetzen. Ihre Rücknahmepflicht soll sich auf alle Altgeräte beziehen, also auch auf
solche, die vor in Inkrafttreten der Verordnung in Verkehr gebracht wurden
oder sich keinem Produzenten mehr zuordnen lassen.
Darüber hinaus soll die Verwendung gefährlicher Stoffe eingeschränkt werden. So sollen ab dem 1. Juli 2006 keine Geräte mehr auf den Markt kommen, die Schwermetalle und bestimmte bromierte Flammschutzmittel enthalten. Das Bundesumweltministerium will einen fairen Wettbewerb zwischen den Herstellern und auf dem Entsorgungsmarkt sicherstellen. So sollen sich alle Hersteller bei einer von der Wirtschaft einzurichtenden neutralen Stelle registrieren lassen und dieser nachweisen, dass sie ihren
Entsorgungspflichten nachkommen. Die Abholung der Altgeräte bei den
Kommunen soll organisiert und koordiniert werden, um "Trittbrettfahrerei"
und "Rosinenpicken" zu verhindern.
Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die andere beschränkt
die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in diesen Geräten.
Die Vorgaben der beiden EG-Richtlinien konkretisieren das Prinzip der
Produktverantwortung, wie es im deutschen Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetz bereits angelegt ist. Nach dem Vorschlag des BMU soll in einer
neuen Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Verordnung (kurz: ElektroV)
sichergestellt werden, dass die Verbraucher ihre Altgeräte ab Mitte August
2005 kostenlos abgeben können. Die Verantwortung der Hersteller soll mit
der Abholung der Altgeräte bei den kommunalen Sammelstellen einsetzen. Ihre Rücknahmepflicht soll sich auf alle Altgeräte beziehen, also auch auf
solche, die vor in Inkrafttreten der Verordnung in Verkehr gebracht wurden
oder sich keinem Produzenten mehr zuordnen lassen.
Darüber hinaus soll die Verwendung gefährlicher Stoffe eingeschränkt werden. So sollen ab dem 1. Juli 2006 keine Geräte mehr auf den Markt kommen, die Schwermetalle und bestimmte bromierte Flammschutzmittel enthalten. Das Bundesumweltministerium will einen fairen Wettbewerb zwischen den Herstellern und auf dem Entsorgungsmarkt sicherstellen. So sollen sich alle Hersteller bei einer von der Wirtschaft einzurichtenden neutralen Stelle registrieren lassen und dieser nachweisen, dass sie ihren
Entsorgungspflichten nachkommen. Die Abholung der Altgeräte bei den
Kommunen soll organisiert und koordiniert werden, um "Trittbrettfahrerei"
und "Rosinenpicken" zu verhindern.
Quelle: UD