Produktion

Kein Umweltrabatt für Zement- und Kraftwerke mehr

Zukünftig sollen in Deutschland für die Verbrennung von Abfällen einheitlich hohe Umweltstandards gelten. Das Bundeskabinett beschloss jetzt auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin eine Novellierung der Abfallverbrennungsverordnung. "Künftig gibt es keinen Umweltrabatt mehr für einzelne Anlagen. Die strengen Vorschriften des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes sollen jetzt auch für Zement- und Kraftwerke gelten, in denen Abfälle mitverbrannt werden", sagte Trittin.

14.05.2003

Bislang wird bei der Verbrennung von Abfällen mit zweierlei Maß gemessen. Die Abgase von Zementwerken und anderen Produktionsanlagen unterliegen wesentlich niedrigeren Anforderungen als die Abgase von Müllverbrennungsanlagen, auch wenn in beiden Anlagentypen die gleichen Abfälle verbrannt werden. Mit der Verordnung -- sie novelliert die 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, kurz 17. BImSchV -- sorgt die Bundesregierung dafür, dass für die Verbrennung von Abfällen in Zukunft einheitlich hohe Umweltstandards gelten.

Dazu werden insbesondere für die Mitverbrennung von Abfällen in Produktionsanlagen neue anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte festgelegt. Bei Schwermetallen, Dioxinen und Furanen, die für den Gesundheitsschutz besonders bedeutsam sind, gelten künftig für alle Verbrennungsanlagen die gleichen strengen Anforderungen.

Der bereits am 27.September 2002 vom Kabinett beschlossene Entwurf war vom Bundesrat durch Maßgabebeschlüsse vom 14. März 2003 geändert worden. Die Länder haben über den Bundesrat vor allem Änderungen vorgeschlagen, die den Vollzug der Verordnung erleichtern sollen. Die Verordnung wird nun dem Bundestag zur abschließenden Befassung zugeleitet und kann bei Zustimmung des Bundestages noch im Sommer 2003 in Kraft treten.
Quelle: UD
 
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