Produktion

Positive Dosenpfand-Bilanz: 10.500 neue Arbeitsplätze

Eine positive Zwischenbilanz beim Dosenpfand zogen Umwelt- und Verbraucherverbände sowie Brauereien und der Getränkefachhandel anlässlich des Tages der Umwelt in Berlin.

06.06.2003

"Das Dosenpfand zeigt Wirkung - seit seiner Einführung sind zwei von drei Bierdosen durch Mehrweg ersetzt. Auch bei Mineralwasser und Limonaden entscheiden sich die Verbraucher nun verstärkt für Mehrweg", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe. Während die Einweglobby über Umsatzrückgänge klagt, boomen Getränkeproduktion und -absatz der mehrwegorientierten Betriebe. Entgegen dem allgemeinen wirtschaftlichen Trend entstanden in den vergangenen Monaten bereits 10.500 neue Arbeitsplätze: 4.000 im Getränkeeinzelhandel, 5.000 im Getränkefachgroßhandel sowie 1.500
bei den mittelständischen Privatbrauereien. Auch die Produktion von Mehrwegflaschen und -kisten boomt: Nach Jahren des Niedergangs der
Mehrwegbranche fahren die mittelständischen Flaschen- und Kistenhersteller Sonderschichten und weiten ihre Produktionskapazitäten aus, um den anhaltenden Nachfrageboom nach Mehrweg befriedigen zu können.

Vor diesem Hintergrund begrüßen die in der "Allianz für Mehrweg" zusammengeschlossenen Umwelt-, Verbraucher und Wirtschaftsvertreter
das klare Bekenntnis von EU-Kommissarin Margot Wallström zum Pflichtpfand. Nachdem am vergangenen Dienstag Handelskonzerne und
Einwegabfüller unter Leitung des METRO Chef-Strategen Erich Greipl
ihre Vereinbarung mit der Bundesregierung zum Aufbau eines bundeseinheitlichen Pfandsystems aufgekündigt haben, ist die Rechtsgrundlage für die Duldung der verbraucherfeindlichen Übergangsregelung entfallen. "Der Wunsch von Frau Wallström wird nun
noch im Juni 2003 Wirklichkeit!", so Resch.

Leif Miller, Leiter der Bundesvertretung des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU), forderte Handel und Industrie auf, sich an getroffene Vereinbarungen zu halten. "Das vom Handel inszenierte Schauspiel muss ein Ende haben." "Mit der Aufkündigung der Vereinbarung werden sich alle
Unternehmen wettbewerbswidrig verhalten, die gegen die umfassende
Rücknahmepflicht verstoßen. Jeder Verstoß wird nach einstweiligen
Verfügungen mit Ordnungsgeldern bis zu 250.000 Euro, ersatzweise bis
zu sechs Monate Ordnungshaft geahndet", so Rechtsanwalt Dr. Remo
Klinger.
Quelle: UD
 
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