BSH: Wachstum mit Integrität
Die BSH Hausgeräte GmbH hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, ihren Umsatz bis zum Jahr 2025 auf 20 Milliarden Euro zu steigern. Als größter Hausgerätehersteller in Europa hat die BSH dabei den Anspruch, stets im Einklang mit Recht und Gesetz sowie sozial und ökologisch verantwortungsvoll zu handeln. Orientierung bieten dabei das im Unternehmensleitbild verankerte Werteverständnis und das Governance-Risk-Compliance-Modell. Letzteres wurde im vergangen Jahr konzernweit ausgebaut. Parallel hat die BSH auch ihr Social-Compliance-Programm ausgeweitet, das die Einhaltung von Mindeststandards in der Lieferkette sicherstellen soll.
13.07.2015
Die BSH blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2014 mit einem Rekordumsatz von 11,4 Milliarden Euro zurück. „Im Berichtsjahr konnten wir unsere Marktposition weiter ausbauen und schneller wachsen als der Markt. Diesen Kurs wollen wir fortführen“, erklärt Dr. Karsten Ottenberg, CEO der BSH. Damit der Erfolg langfristig Bestand hat, setzt der Hausgerätehersteller auf Verlässlichkeit, Fairness und Integrität im eigenen Hause sowie gegenüber Geschäftspartnern und Konsumenten. Diese Werte sind fest im Unternehmensleitbild verankert und sollen das Vertrauen in die BSH und ihre Marken sowie ihre Position am Markt dauerhaft sichern. Um Compliance als integralen Bestandteil der Wertschöpfungskette zu etablieren, hat die BSH im vergangenen Jahr ihr integriertes Governance-Risk-Compliance-Modell weiter ausgebaut. Es bildet das Grundgerüst dafür, mögliche Geschäftsrisiken im Blick zu behalten und veränderte Anforderungen an die Geschäftssteuerung ableiten zu können.
Klare Compliance-Richtlinien
Mit den BSH Business Conduct Guidelines hat der Hausgerätehersteller ein verbindliches Regelwerk für das verantwortungsvolle Handeln der Mitarbeiter im Unternehmen sowie im Umgang mit Externen, insbesondere Kunden und Geschäftspartnern, entwickelt. Auch als Mitglied des UN Global Compact und durch die Unterzeichnung des Verhaltenskodex des Verbands der europäischen Hausgerätebranche CECED, an dessen Gestaltung die BSH maßgeblich beteiligt war, bekennt sich die BSH zu Prinzipien wie Anti-Korruption, fairen Arbeitsbedingungen und Umweltschutz.
Führungskräfte als Vorbilder
Bei der Umsetzung der Regelungen kommt den Führungskräften eine besondere Rolle zu. "Denn Compliance kann nur erfolgreich sein, wenn die Führungskräfte eines Unternehmens sie entschlossen ins Tagesgeschäft integrieren. Als Vorbilder unterstützen sie die Mitarbeiter, sich rechtmäßig zu verhalten und sich mit den BSH Business Conduct Guidelines zu identifizieren", heißt es im BSH-Nachhaltigkeitsbericht 2014. Um dies zu vertiefen, lud die BSH-Geschäftsführung 2014 im Rahmen des ersten Compliance Summit Führungskräfte aus allen BSH-Regionen zur Diskussion über die Compliance-Strategie, deren Etablierung im Unternehmen sowie über weitere Verbesserungsmöglichkeiten ein.
Klare Verantwortlichkeiten
Ein wichtiger Schritt bei der konzernweiten Etablierung von Compliance war 2014 die Ernennung eines Regional Compliance Officer für jede der fünf BSH-Regionen Europa, North America, Türkei/Mittlerer Osten/Afrika/GUS sowie Greater China und Asia/Pazifik. Darüber hinaus arbeiten in den Subregionen hauptberufliche Compliance Beauftragte. Und auch die Tochtergesellschaften haben designierte Compliance Officer, die als Ansprechpartner für lokale Belange dienen und die, wie alle Compliance Verantwortlichen auf allen Ebenen, fachlich an den Konzernbereich Corporate Compliance berichten und im engen Austausch stehen.
Steht meine Entscheidung im Einklang mit den Unternehmenswerten und ist sie gesetzeskonform? Bei schwierigen Entscheidungen sollen sich BSH-Mitarbeiter diese Fragen stellen. Ansprechpartner und Vorbilder sind hier die Führungskräfte. Außerdem unterstützt die BSH ihre Mitarbeiter durch spezielle Compliance-Trainings und Schulungen dabei, schwierige Situationen besser einschätzen und sich rechtmäßig verhalten zu können. 2014 fanden konzernweit rund 22.000 internetbasierte Trainings und über 400 Präsenztrainings statt.
Verantwortung in der Lieferkette
Für die BSH hört Verantwortung aber nicht vor dem eigenen "Werkstor" auf. Denn als global tätiges Unternehmen mit Fabriken in 13 Ländern bezieht der Hersteller von Geschirrspülern, Waschmaschinen und Staubsaugern Materialien wie Stahl, Kupfer oder Gummiteile aus einem weltweit verzweigten Lieferantennetzwerk. Dadurch ergeben sich produkt- oder länderspezifische Risiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Diese zu identifizieren ist unter anderem die Aufgabe des Corporate Risk Management sowie der Risikobeauftragten, die das Risikomanagement in allen BSH-Gesellschaften unterstützen.
Social-Compliance-Programm ausgeweitet
Um sicherzustellen, dass alle Lieferanten der BSH Mindeststandards mit Blick auf Arbeitsbedingungen oder Umweltschutz einhalten, haben die Münchner ein Social-Compliance-Programm entwickelt. Es verlangt von den Zulieferern, dass sie den BSH Code of Conduct für Lieferanten schriftlich anerkennen. Zudem müssen sie nachweisen, dass sie erfolgreich durch einen externen Zertifizierer auditiert wurden. Seit 2013 werden alle potenziellen Lieferanten vor Vertragsabschluss kontrolliert. Und seit 2014 unterzieht die BSH jährlich 200 der bestehenden Lieferanten einer systematischen Überprüfung. Auf lange Sicht sollen so alle der rund 3.000 bestehenden Lieferanten von Produktionsmaterial auditiert werden.
Auf Grundlage der Auditergebnisse werden die Lieferanten nach einem Vier-Stufen-Prinzip – von kritisch über große oder geringe Abweichungen bis hin zu konform – bewertet. Sollte ein Unternehmen als kritisch eingestuft bzw. sollten Abweichungen festgestellt werden, führt dies zu einer erneuten Prüfung bis hin zur Beendigung der Geschäftsbeziehungen. Im Jahr 2014 kam es nur in wenigen Fällen zu Beanstandungen in den Bereichen Gesundheit oder Arbeitszeiten, die spätestens bei den Folgeaudits behoben waren.
BSH Code of Conduct – Prinzipien
- Beachtung lokal geltender Gesetze und Bestimmungen
- Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit
- Antidiskriminierung
- Arbeitszeitbegrenzung
- Gerechte Entlohnung
- Arbeitssicherheit und Gesundheit
- Versammlungsfreiheit und Recht auf Kollektivvereinbarungen
- Umweltbewusstsein