EPDs nach EN 15804+A1 müssen bis Ende Juli eingereicht werden
Da die Übergangsfrist zur Anwendung der EN 15804+A1 zum Oktober 2022 abläuft, müssen alle nach dieser Norm erstellten EPDs bis dahin veröffentlicht sein. Um dies gewährleisten zu können, müssen EPDs nach EN 15804+A1 bis Ende Juli 2022 beim IBU zur Verifizierung eingereicht werden.
22.07.2022
Das IBU arbeitet an einer Lösung, um auch in Zukunft Daten nach EN 15804+A1 veröffentlichen (und so die Kontinuität der Ökobilanzierung sicherstellen) zu können, und wird zeitnah Näheres bekanntgeben.
Hier gibt es mehr Informationen vom IBU-Geschäftsführer Dr. Alexander Röder: