Die Förderung gemäß QNG schränkt Nutzung wichtiger Umweltdaten ein
Umwelt-Produktdeklarationen liefern auf Grundlage verifizierter Ökobilanzen wichtige, transparente Informationen zu Umweltwirkungen von Bauprodukten. Die aktuelle Datenqualität wird in der neuen Version des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) jedoch nicht berücksichtigt. Das meint Hans Peters, Vorstandsvorsitzender des Institut Bauen und Umwelt (IBU).
20.04.2023
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert der Staat seit Juli 2021 Nachhaltigkeitsaspekte durch eine eigene Nachhaltigkeitsklasse (NH). Der erforderliche Nachweis für die Förderung erfolgt über die Vergabe des gebäudebezogenen Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG). Voraussetzung für die Vergabe ist ein Nachweis der Erfüllung allgemeiner und besonderer Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden. Die Erfüllung ist durch eine unabhängige Prüfung nach Baufertigstellung anhand der abgeschlossenen Planungs- und Bauprozesse und auf Grundlage der Überprüfung ausgewählter realisierter Qualitäten nachzuweisen. „Die seit 1. März 2023 geltende neue Version des QNG verhindert jedoch die Berücksichtigung wichtiger nachhaltigkeitsrelevanter Innovationen der Bauprodukthersteller“, sagt Hans Peters, Vorstandsvorsitzender des Institut Bauen und Umwelt (IBU). Hintergrund ist die Einschränkung der Datengrundlage.
Vorhandene Datenqualität sinnvoll nutzen
Obwohl das QNG fordert, dass sowohl bei Treibhausgasemissionen (THG), als auch dem Primärenergieverbrauch von Gebäuden bestimmte Maximalwerte eingehalten werden müssen, werden individuelle Informationen aus Ökobilanzen nicht berücksichtigt. Es sollen Umweltdaten von Bauprodukten herangezogen werden, die in der ÖKOBAUDAT, der Datenbank des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Ausgabe 2020-II hinterlegt sind. Diese basieren fast ausschließlich auf generischen Daten gemäß der alten Norm EN 15804 + A1, die nur die Umweltauswirkungen aus der Herstellung der Bauprodukte berücksichtigt. Umwelt-Produktdeklarationen (EPDs), die beispielsweise vom IBU verifiziert und standardmäßig in die ÖKOBAUDAT übertragen werden, bieten aktuelle Daten auf der Grundlage von Ökobilanzen. Ein Großteil der EPDs ist zudem bereits konform mit der aktuellen Norm EN 15804 + A2. Diese beinhalten nicht nur verifizierte Daten zur Produktherstellung, sondern auch zum Lebenszyklus und dem End-of-life.
„Mit Einschränkung der Datengrundlage ist es bis auf Weiteres überhaupt nicht möglich, ökobilanzielle Vorteile, die sich aus der Auswahl eines spezifischen Produkts ergeben, in die QNG-Zertifizierung mit aufzunehmen“, erklärt Peters. Und das mit weitreichenden Folgen: „Wenn Umweltproduktdeklarationen (EPDs) für neue und innovative, oder sogar speziell für ein Projekt entwickelte Produkte nicht berücksichtigt werden können, würde dies einen deutlichen Dämpfer für die Bestrebungen der Bauindustrie zur Erlangung der Klimaziele bedeuten.“
IBU fordert kluge Entscheidung
Laut Peters wäre es eine kluge Entscheidung, die Nutzung von EPDs zumindest nach beiden Normen im Rahmen des QNG zu erlauben. „Der damit verbundene Anreiz zur Optimierung der Materialauswahl würde ein deutliches Reduktionspotenzial freisetzen und damit einen wichtigen Schritt hin zu einer klimaverträglicheren gebauten Umwelt darstellen.“ Es wäre auch ein deutliches Zeichen an die Hersteller, die beim IBU momentan über 2.000 EPDs veröffentlicht haben, dass ihre Anstrengungen sowohl im Bereich der Transparenz, aber auch der ökologischen Optimierung ihrer Produkte angemessen gewürdigt werden.