Circular Economy

Neue Ökobilanzregeln für Re-Use-Produkte bei EPDs

Das Institut Bauen und Umwelt e.V. (IBU) hat in seinen Umweltproduktdeklarationen (EPDs) Richtlinien zur Ökobilanzierung von Re-Use-Produkten eingeführt. Diese beziehen sich auf Produkte, die nach ihrer Demontage wiederaufbereitet und erneut für den gleichen Zweck verwendet werden.

04.03.2024

Neue Ökobilanzregeln für Re-Use-Produkte bei EPDs

Bisher fehlten Vorgaben für die ökobilanzielle Bewertung von Re-Use-Produkten. Der IBU-Sachverständigenrat hat nun eine Ergänzung für Re-Use-Produkte im PCR Teil A der IBU-Regeln beschlossen, die neue Bilanzierungsregeln für die Herstellungs- beziehungsweise Aufbereitungsphase (Module A1-A3) enthält. Es gilt, dass Re-Use Produkte unbelastet in das System eingehen und nur die Umweltwirkungen des neuen Produktsystems berücksichtigt werden. Dazu gehören unter anderem der Aufwand für die selektive Demontage und alle mit der Aufbereitung verbundenen Prozesse. Die anderen Module der EPD werden wie bisher berechnet. Ziel dieser neuen Regelungen ist es, die Kreislaufwirtschaft besser zu unterstützen.

Anzeige

„Wir spüren einen starken Bedarf aus dem Markt, das Thema Re-Use in EPDs abzubilden. Anfragen erreichen uns aus allen Produkt- und Materialbereichen‘‘ erklärt Stefan Zwerenz, Leiter der Verifizierungsstelle im IBU. „Diese Nachfrage hat uns veranlasst, dafür einheitliche und verbindliche Regeln mit unserem Sachverständigenrat zu entwickeln‘‘.

Die kürzlich veröffentlichten Richtlinien sind ein wichtiger Schritt für die Politik und den Bausektor, um EPDs im Kontext der Kreislaufwirtschaft zu betrachten. Insbesondere wird durch die europäische Gesetzgebung mit Initiativen wie dem Green Deal die Dringlichkeit aufgezeigt, das Thema Abfallvermeidung im Bausektor stärker in den Fokus zu rücken sind. Für produzierende Unternehmen, die bereits Re-Use-Konzepte für ihre Produkte umsetzen, ist es entscheidend, die Wiederverwendung ihrer Produkte anhand von standardisierten, vergleichbaren und transparenten Daten nachvollziehbar darstellen zu können. Das IBU legt daher großen Wert darauf, eine Lösung anzubieten, die überprüfbare Informationen zur Kreislaufwirtschaft in Umweltproduktdeklarationen (EPDs) integriert, um ein ganzheitliches und genaues Bild des gesamten Lebenszyklus eines Baustoffes zu erhalten.

Die Bestimmungen des IBU konzentrieren sich speziell auf die ökobilanzielle Bewertung. Die Frage, ob und unter welchen rechtlichen Bedingungen Re-Use-Produkte vermarktet werden dürfen und wann sie möglicherweise als Abfall gelten, wird in den EPD-Richtlinien nicht behandelt, betont das IBU.

Der Beschluss des Sachverständigenrats kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

Quelle: UD/cp
 

Related Posts

Newsletter

Unsere Verantwortung/Mitgliedschaften

Logo
Serverlabel
The Global Compact
Englisch
Gold Community
Deutsches Netzwerk Wirtschaftsethik
Caring for Climate

© macondo publishing GmbH
  Alle Rechte vorbehalten.

 
Lasche